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Allgemeine
Geschäftsbedingungen

Zeit für die Behandlung

Wir bitten Sie, sich spätestens 10 Minuten vor dem geplanten Beginn der Behandlung bei uns einzufinden.

Terminstornierung

Falls Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie darum, uns spätestens 24 Stunden im Voraus zu informieren. Bei Nichtabmeldung behalten wir uns vor, 75 € Behandlungskosten in Rechnung zu stellen. Für unangekündigtes Fernbleiben behalten wir uns das Recht vor, eine Ausfallgebühr in Höhe der gebuchten Leistung zu erheben.

Verspätungen

Wenn Sie zu einem Termin verspätet erscheinen, wird diese Zeit leider von Ihrer vereinbarten Behandlungszeit abgezogen. Aufgrund der verkürzten Behandlung können wir leider keine Preisnachlässe gewähren.

Umtausch und
Gewährleistung

Gekaufte Produkte können nicht umgetauscht werden. Etwaige Mängel sind bitte innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Ware zu melden.

Betriebsregeln

Wir bitten Sie, beim Betreten und Verlassen unserer Praxis Ihre Hände zu desinfizieren. Legen Sie bitte alle persönlichen Gegenstände ausschließlich auf die dafür vorgesehenen Flächen. Aus hygienischen Gründen ist es uns leider nicht gestattet, Haustiere in unserer Praxis mitzubringen.

Therapien und Krankenkassenabrechnung

Abrechnung von medizinischen Behandlungen:

Die Abrechnung von medizinischen Behandlungen erfolgt in der Regel gemäß der Gebührenordnung (GebüH) für Heilpraktiker.

Die Kosten können ganz oder teilweise von privaten Krankenversicherungen, Zusatzversicherungen und Beihilfen übernommen werden. Leider übernehmen gesetzliche Krankenkassen die Kosten nicht. Einige gesetzliche Krankenkassen bieten jedoch die Möglichkeit, eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker abzuschließen. Für detaillierte Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenversicherung.

Abrechnung von ästhetischen Behandlungen:

Ästhetische Behandlungen werden generell nicht von Krankenkassen übernommen.

Die Preise für kosmetische, medizinische und ästhetische Behandlungen richten sich nach der aktuellen Preisliste, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

Das Verhältnis zwischen Heilpraktikerin und Patient basiert auf einem Dienstvertrag nach bürgerlichem Recht. Das vereinbarte Honorar ist verbindlich und unabhängig davon zu begleichen, ob und in welcher Höhe der Patient Erstattungen von Beihilfestellen oder privaten Krankenversicherungen erhält. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenversicherung.

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